Energiewende und Klimawandel in Weikersheim; 4 Wasserkraftwerke in Weikersheim: Antrag der CDU-Fraktion die kommunalen Landesverbände, Städtetag und Gemeindetag zu folgendem Thema zur Stellungnahme aufzufordern

Energiewende und Klimawandel in Weikersheim; 4 Wasserkraftwerke in Weikersheim
Antrag, die kommunalen Landesverbände, Städtetag und Gemeindetag zu folgendem Thema zur Stellungnahme aufzufordern

Die Bundesregierung plant mit dem „Osterpaket EEG 2023“, kleine Wasserkraftwerke (<500 kW) vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) auszuschließen;

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schuppert,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

die Bundesregierung plant unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums mit ihrem o.g. Gesetzesentwurf alle Wasserkraftwerke in Deutschland, die weniger als 500kW installierte Leistung haben, vom Förderregime des Erneuerbaren-Energien-Gesetz auszuschließen. Da-mit gäbe es für diese Anlagen keine gesetzlich garantierte Mindestvergütung für eingespeisten Strom aus Wasserkraft mehr. In Deutschland wären von ca. 8.300 Wasserkraftwerken ca. 7.200 betroffen, davon 80 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern. Viele davon sind kommunal betrieben, in der Hand kommunaler Stadtwerke oder werden privatwirtschaftlich geführt.

Begründung:
Seit bereits über einem Jahrhundert erzeugen 4 Wasserkraftwerke im Stadtgebiet Weikersheim erneuerbaren Strom und trugen somit schon früh zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt und Ortsteilen bei. Die vielen Mühlen, die Otto-Fensterbaufirma in Weikersheim oder die Bezirksmolkerei in Elpersheim hätte es ohne die Bereitstellung der erforderlich hohen elektrischen Leistung in dieser Form nicht gegeben. In den letzten Jahrzehnten trugen sie einen nicht unerheblichen Anteil zu dem viel beachteten Energiemix der Stadt Weikersheim bei und unterstützten somit effektiv das positive energiepolitische Image der Stadt. Dies kann keine andere Kommune im südlichen Teil des Landkreises in dieser Form aufweisen.

Sollte die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Form umsetzen, wer-den in Deutschland und somit auch in Weikersheim diesen nachhaltig produzierenden Betrieben eine überlebenswichtige Grundlage entzogen und weiteren zukünftigen Investitionen die Perspektive genommen. Banken würden dann künftig bei fehlenden Sicherheiten (vor allem die Mindest-Einspeisevergütung) keine langfristigen Investitionen in diesem Bereich mehr finanzieren. De facto bedeutet dies bereits mittelfristig das schleichende Ende der Wasser-kraft als eine Säule der Gewinnung erneuerbarer Energie an Tauber und Vorbach und auch der Möglichkeit, ggf. weiteres Potential zu erschließen. Einmal aufgegeben, wird sie nie mehr wiederkommen.

Die Begründung der Bundesregierung, dies erfolge aus „ökologischen Gründen“, ist nicht haltbar. Die meisten Betreiber von Wasserkraftwerken haben die gesetzlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die Durchgängigkeit des Gewässers zu erhalten oder wiederherzustellen, auf eigene Kosten bereits umgesetzt (z. Bsp. Fischtreppen, Auf- und Abstiegshilfen). Die Bestätigungen der jeweiligen Landesbehörde über einen guten ökologischen Zustand liegen vor. Die Tauber beispielsweise ist nur noch dort nicht ökologisch durchgängig, wo die Wasserkraftnutzung vom Land nicht zu-gelassen wird, z. Bsp. am Tauberwehr im Kurpark Bad Mergentheim.

Bundeswirtschaftsminister Habeck sagte kürzlich: „Jede Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien zählt“. Zudem beschreibt der Paragraph 2 des EEG-2023-Entwurfes das „überragende öffentliche Interesse der Erneuerbaren Energien zu deren Ausbau es keine Alternative gibt. Warum dies ausgerechnet nicht für die „Kleine Wasserkraft“ gelten soll, erschließt sich nicht. Gerade der Kraftakt der Energiewende kann nur unter Nutzung aller Möglichkeiten und mit breiter Akzeptanz der Gesellschaft gelingen.

Die Wasserkraftwerke sind eine wesentliche Säule zur Gewinnung erneuerbarer Energie in Weikersheim. Sie produzieren Strom 24 Stunden am Tag, auch wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint. Damit leisten sie einen elementaren Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schuppert,
Die CDU-Fraktion bittet Sie um Ihre aktive Unterstützung. Wir bitten Sie, entsprechende Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, an die kommunalen Landesverbände, Städtetag und Gemeindetag und an Verbandsdirektor Klaus Mandel vom Regional-verband Heilbronn-Franken mit dem Ziel zu verfassen, die „Kleine Wasserkraft“ durch das neue Gesetz nicht schlechter zu stellen. Ersatzweise bitten wir um Abstimmung im Gremium.

Für die CDU-Fraktion

gez. Bernd Nagel
Stadtrat

gez. Peter Rösch
CDU-Fraktionsvorsitzender

« Stellungnahmen der CDU-Fraktion im Gemeinderat Weikersheim zur Sitzung des Gemeinderats am 31.03.2022 Antrag zur Überprüfung der ärztlichen Versorgung in Weikersheim »

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