Stellungnahmen der CDU-Fraktion im Gemeinderat Weikersheim zur Sitzung des Gemeinderats am 31.03.2022 Kriterienkatalog Freiflächenfotovoltaik – Beschluss über die Anpassung der Kriterien Der Gemeinderat, Bürgermeister und die Verwaltung haben sich mit dem Thema „Freiflächenfotovoltaik“ und deren Auswirkungen auf den Klimawandel in Weikersheim beschäftigt. Bedingt durch den Ukraine-Krieg wird das Spannungsfeld über die Nutzung unserer heimischen Äcker zwischen „Nahrungsmittelproduktion“ und Ener

Stellungnahmen der CDU-Fraktion im Gemeinderat Weikersheim zur Sitzung des Gemeinderats am 31.03.2022

Kriterienkatalog Freiflächenfotovoltaik – Beschluss über die Anpassung der Kriterien
Der Gemeinderat, Bürgermeister und die Verwaltung haben sich mit dem Thema „Freiflächenfotovoltaik“ und deren Auswirkungen auf den Klimawandel in Weikersheim beschäftigt. Bedingt durch den Ukraine-Krieg wird das Spannungsfeld über die Nutzung unserer heimischen Äcker zwischen „Nahrungsmittelproduktion“ und Energieproduktion, d.h. „Teller“ oder „Energie“ viel größer.

Der Kriterienkatalog wurde überarbeitet und in der letzten Gemeinderatssitzung verabschiedet. Änderungen werden notwendig, wenn sich die Grundlagen für die Entscheidungen ändern. Wir gehen davon aus, dass wir den Kriterienkatalog die nächste Zeit nochmals an veränderte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die geplanten Änderungen der Bundes- und Landesgesetzgebungen anpassen müssen.

Die bisherigen fünf Kriterien
- 1. Wertigkeit landwirtschaftlicher Flächen
- 2. Sichtbarkeit/Landschafts- und Ortsbild
- 3. Naturschutz-/Artenschutz-Verträglichkeit
- 4. Netzanbindung
- 5. Beteiligungsmöglichkeiten, faire Nutzenbeteiligung
wurden u.a. durch folgende Punkte geändert:
o Die Wertigkeit landwirtschaftlicher Flächen wurde auf die benachteiligten Gebiete beschränkt.
o Bei dem Punkt Sichtbarkeit/Landschafts- und Ortsbild wurde eine qualifizierte Visualisierung ergänzt.
o Beim Natur-/Artenschutz wurden explizit auch die Landschaftsschutzgebiete ausgenommen.

Die bisherigen fünf Kriterien wurden durch drei weitere Kriterien erweitert:
6. Flächendeckelung im Stadtgebiet und in den Teilorten
Für die Gesamtstadt wurde ein Flächendeckel von 50 ha und für den Teilort Schäftersheim ein Flächendeckel von 15 ha festgelegt.

  1. Weitere schutzwürdige Belange:
    Zwischen künftigen Freilandlagen und dem Wald wurde ein Mindestabstand definiert.

  2. Konzentrationszone Windkraft „Heide“ und „Steinbühl“
    Grundsätzlich haben die Windkraftanlagen innerhalb der Windkonzentrationszonen Vorrang, der sich aus der Privilegierung der Windkonzentrationszonen ableitet. Außerhalb der Windkonzentrationszonen haben auch andere Energieformen ihre Ansiedlungsberechtigung, um Synergieeffekte von Leitungsausbauten zu nutzen. Hier muss der Gesetzgeber entweder alternative Modelle anbieten oder klare Regelungen für ein Miteinander der unterschiedlichen Energieformen in solchen Raumschaften regeln. Wir benötigen beide Energieformen und den Klimawandel zu schaffen.

  3. Anwendungsregelungen Kriterienkatalog
    Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die bisher eingereichten Bauanträge nach dem bisher gültigen Kriterienkatalog behandelt werden.

Für die CDU-Fraktion

Peter Rösch, Fraktionsvorsitzender

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