Die Abschaffung der bewährten unechten Teilortswahl wurde verhindert. Der Antrag der CDU-Fraktion zur Beibehaltung der unechten Teilortswahl in modifizierter Form wurde am 18.07.2023 mehrheitlich im Gemeinderat befürwortet.

1. Grundsätzliches
Die CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat am 27. April 2023 einen Antrag zur Beibehaltung und Anpassung der unechten Teilortswahl in Weikersheim sowie zur entsprechenden Änderung der Hauptsatzung eingebracht. Die unechte Teilortswahl hat die CDU-Fraktion in den letzten Wochen und Monate sehr intensiv beschäftigt. Der CDU-Fraktion ist ein Gleichgewicht zwischen der Kernstadt und den Teilorten unserer Flächengemeinde Weikersheim sehr wichtig.

Bei der Festlegung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Die unechte Teilortswahl soll der Bevölkerung räumlich getrennter Teile einer Gemeinde eine eigene Vertretung im Gemeinderat sichern. Die Bewerber werden in den Wahlvorschlägen getrennt nach Wahlbezirken aufgeführt.

Die unechte Teilortswahl ist der Garant für eine angemessene Vertretung der Kernstadt und der Teilorte im Gemeinderat der Stadt Weikersheim. Um dieses auch in Zukunft zu gewährleisten und die Interessen der Bürgerschaft aus allen Teilen der Stadt gleichermaßen zu berücksichtigen, muss die unechte Teilortswahl erhalten bleiben.


2. Notwendigkeit der Änderung:

Die Einwohnerzahlen in den Teilorten und in der Kernstadt haben sich in den letzten Jahren – insbesondere auch durch die Ausweisung von Baugebieten - unterschiedlich entwickelt. Hier ist ein Anpassungsbedarf entstanden, um das Stimmgewicht in den Wohnbezirken anzugleichen und die entstandenen Abweichungen auszugleichen.

Die Notwendigkeit für die Anpassung ergibt sich auch aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 19.07.2022, in dem die Gemeinderatswahl 2019 der Stadt Tauberbischofsheim für ungültig erklärt wurde. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die unechte Teilortswahl verfassungskonform ist, aber regelmäßig überprüft werden muss. Die Festlegung der Sitze muss die örtlichen Verhältnisse sowie die Bevölkerungsanteile berücksichtigen. Eventuelle Über- oder Unterrepräsentationen müssen durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden.

Im Fall Tauberbischofsheim war im Stadtteil Impfingen eine, gemessen am Bevölkerungsanteil, bestehende Unterrepräsentation von ca. 38 % und im Teilort Dienstadt eine bestehende Überrepräsentation von ca. 57 % vorhanden.

3. Antrag:

Im Einzelnen hat die CDU-Fraktion beantragt:
Bei einer unveränderten Anzahl der Gesamtsitze von 19 werden die fünf Wohnbezirke auf drei reduziert. Die Sitze im Wohnbezirk I (Kernstadt) werden von 9 auf 11 erhöht. Der Wohnbezirk V (Schäftersheim und Nassau) wird bei der Kommunalwahl mit dem Wohnbezirk II (Elpersheim/Honsbronn/Bronn) zusammengefasst und die Sitzzahl von 6 auf 5 reduziert. Der Wohnbezirk III (Laudenbach, Haagen) wird bei der Kommunalwahl mit dem Wohnbezirk IV (Neubronn/Oberndorf/Queckbronn) zusammengefasst und die Sitzzahl wird von 4 auf 3 reduziert.

Der Vorschlag der CDU-Fraktion weist nur noch geringfügige prozentuale Abweichungen - unter 5% - in der Repräsentanz der Wohnbezirke untereinander aus und wird damit dem Anspruch gleichwertiger Repräsentanz und der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gerecht.
Ungeachtet der räumlichen Verbindung sind die Teilorte Schäftersheim, Nassau und Elpersheim bisher auch schon durch die Grundschule und die evangelische Kirchengemeinde verbunden. Laudenbach und Neubronn sind ebenfalls über die Evangelische Kirche bereits verbunden. Weiter-hin ist eine räumliche Verbindung eindeutig gegeben.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Kernstadt durch diesen Vorschlag in keiner Weise benachteiligt wird.

4. Rechtssicherheit:

Die Unterrepräsentierung in Tauberbischofsheim in Höhe von 38% und der Vor-schlag der CDU-Fraktion in Weikersheim mit maximal 5% Abweichung ist nicht vergleichbar. Hier ist die CDU-Fraktion nach Auslegung der Begründung des VGH-Urteils bei der Antragsstellung zu dem Schluss gekommen, dass der CDU-Vorschlag die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Wer sich mit dem Thema nicht intensiv auseinandergesetzt hat, wird natürlich zu dem Schluss gekommen sein, dass die einzige Möglichkeit die Abschaffung ist, um jegliches Risiko zu vermeiden. Dieser scheinbare einfache Weg blendet jedoch den Lebensalltag unserer Bürge-rinnen und Bürger leichtfertig aus.

5. Signalfunktion der Teilorte:

Die Abstimmungen der Ortschaftsräte haben für uns im Stadtrat eine hohe Signalfunktion bei der Entscheidungsfindung. In den Teilorten, Laudenbach, Haagen, Elpersheim, Schäftersheim, Neubronn/Oberndorf, Queckbronn wurde mit überragender Mehrheit für die Beibehaltung der bewährten unechten Teilortswahl gestimmt. Nassau hat nur knapp für die Beibehaltung votiert. Lediglich der Ortschafts-rat Honsbronn/Bronn hat sich mehrheitlich für die Abschaffung entschieden.

6. Verwaltungsvorschlag

Leider hat sich auch die Verwaltung in ihrem Beschlussvorschlag für die Abschaffung ausgesprochen. Die Begründung der Vereinfachung können wir nur teilweise nachvollziehen.

Die Wahlvorbereitung und die Auszählung durch die Verwaltungsmitarbeiter wird in ihrer Arbeits- und Dienstzeit erledigt. Natürlich ist der Vorbereitungs- und Auswertungsaufwand zeitlich etwas umfangreicher. Wir schlagen deshalb vor, die Prozesse zu überprüfen und den Digitalisierungsgrad in der Stadt zu erhöhen. Damit kann der Mehraufwand kompensiert werden.

Das Argument der Reduzierung der Anzahl der Gemeinderäte um derzeit 2 Ausgleichsmandate und der weiteren Reduzierung bei der Umstellung des Wahlsystems um einen Sitz wird die Kosten für den Stadtrat, im Vergleich zu den Gesamtpersonalkosten der Stadt Weikersheim, nicht wesentlich reduzieren.

Wir hätten uns einen positiven Beschlussvorschlag von der Verwaltung gewünscht. Wenigsten eine neutrale Beschlussvorlage! Noch ist es möglich, dass sich die Verwaltung dem deutlichen Votum der Ortschaftsräte anschließt.

Weikersheim, den 18.07.2023
gez. Peter Rösch
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion

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