Antrag auf Errichtung einer Fahrradbrücke in Weikersheim-Elpersheim – EINFACH, SICHER mit dem Fahrrad in Weikersheim unterwegs und ein Beitrag zur Umsetzung der Mobilitätswende in Weikersheim
Die Abschaffung der bewährten unechten Teilortswahl wurde verhindert. Der Antrag der CDU-Fraktion zur Beibehaltung der unechten Teilortswahl in modifizierter Form wurde am 18.07.2023 mehrheitlich im Gemeinderat befürwortet.
Antrag der Freien Wählervereinigung zur Entfernung des Carsharing-Parkplatzes auf dem Marktplatz wurde mehrheitlich abgelehnt
Der Gemeinderat vergibt die Planungsleistungen - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord – Erweiterung Teil 2“,
Stadt Weikersheim geht beim barrierefreier Umbau der Bushaltestellen L2251 am Bahnübergang Elpersheim in Vorleistung und schließt Kostenübernahmevereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg
Bei einer Bilanzsumme von EUR 104 Mio. und einem Eigenkapital in Höhe von EUR 47,8 Mio. sind die Zahlen wesentlich höher als erwartet. Bei Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 7,76 Mio. und einem Ei-genkapital von EUR 47,8 Mio. haben wir jedoch eine gute Eigenkapitalquote von 45,76%.
Antrag der CDU-Fraktion zur Erneuerung der Pioniersteges wurde einstimmig angenommen
Die CDU-Fraktion beantragt die Beibehaltung und Anpassung der unechten Teilortswahl in Weikersheim sowie die Änderung der Hauptsatzung. Die unechte Teilortswahl ist der Garant für eine angemessene Vertretung von Kernstadt und Stadtteilen im Gemeinderat der Stadt Weikersheim. Um diese Vertretung auch in Zukunft gewährleisten zu können und die Interessen der Bürgerschaft aus allen Teilen der Stadt **gleichermaßen sicherzustellen**, muss die unechte Teilortwahl erhalten werden.
Die Haushalte für das Jahr 2023 sind geprägt von dem Ukraine-Krieg. Viele Unsicherheiten und Annahmen kennzeichnen die Haushaltsansätze. Die Herausforderungen unserer Stadt sind die Folgen des Ukraine-Krieges verbunden mit der Energiekrise, Inflation, Flüchtlingswelle und die Fortentwicklung unserer Stadt.
**Antrag der CDU-Fraktion auf einen Sachstandsbericht durch die örtliche Polizei**