Zwei Bauanträge für Windräder in Neubronn/Queckbronn im Februar 2021: Da sich beide Bauanträge auf dem Gebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Weikersheim befinden und sich die Lärmbelastung innerhalb der Grenzwerte befindet, gibt es für uns keine Gründe und Möglichkeiten das Einvernehmen zu versagen.

I. Stellungnahmen:

  1. Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen in Neubronn/Queckbronn

a.) Grundsätzliches
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat in Neubronn/Queckbronn ein Windvorranggebiet ausgewiesen. Die Windfläche „Heide“ ist im Regionalplan Heilbronn-Franken sowie im Flächennutzungsplan der Stadt Weikersheim ausgewiesen.

b.) Kommunale Bauleitplanung
Windenergieanlagen sind nach Bundesrecht (§ 35 I Nr. 5 BauGB) als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Gemeinden haben das Steuerungsinstrument der Konzentrationsflächendarstellung. Wenn Gemeinden im Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen für die Windkraft ausweisen, sind Windkraftanlagen auf der übrigen Fläche ausgeschlossen.

c.) Genehmigungsverfahren und Einvernehmen nach § 36 BauGB Gemeinde
Eine Gemeinde ist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verpflichtet, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen §§ 31 ff. BauGB gegeben sind.

d.) Konkurrierende Bauanträge
Der Abstand der beiden eingereichten Bauanträge für Windenergieanlagen lässt die Frage offen, ob beide in einem solch geringen Abstand nebeneinander genehmigt werden können. Die Entscheidung ob, ein, zwei oder keines der Windräder gebaut wird, muss die Genehmigungsbehörde das Landratsamt Main-Tauber-Kreis treffen.

e.) Abstandsregelungen zu den umliegenden Teilorten
Nachdem der pauschale bundesweite 1000-Meter-Mindestabstand vom Tisch ist, gibt es in Baden-Württemberg einen planerischen Richtwert von 700 Metern zur Wohnbebauung.
Nach unseren Erkenntnissen sind beide Baugesuche, die sich im Flächennutzungsplan Wind befinden, von Queckbronn über 1.000 Meter und von Neubronn über 1.400 Meter entfernt.

f.) Lärmbelästigung
Nach den Lärmgutachten sind die zulässigen Werte nicht überschritten.
g.) Wegenetz
Im Fall einer Erteilung einer Baugenehmigung ist uns eine geordnete Abwicklung bzw. Wiederherstellung der für den Bau genutzten Strassen und Wege sehr wichtig.

h.) Klimaschutz
Deutschland hat beim Klimaschutz schon viel erreicht. Im Jahr 2019 wurden rund 43 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne produziert. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem neuen Klimaschutzgesetz wird die Bundesregierung den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich bis 2030 um 55 Prozent verringern. Die Windenergie ist die mit Abstand wichtigste regenerative Stromquelle. Weikersheim hat bereits sehr viele Windenergieanlagen die einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

i. Zusammenfassung
Da sich beide Bauanträge auf dem Gebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Weikersheim befinden und sich die Lärmbelastung innerhalb der Grenzwerte befindet, gibt es für uns keine Gründe und Möglichkeiten das Einvernehmen zu versagen.

Für die CDU-Fraktion

Peter Rösch
Fraktionsvorsitzender

« Fraktionsgespräch von MdL Wolfgang Reinhart mit der CDU-Stadtratsfraktion Weikersheim Gewährung des Zuschusses für das Hallenbad Weikersheim »

Jetzt teilen: